"Schule muss ein Ort der religiösen Toleranz sein"

Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich gegen generelle Kopftuchverbote für Schülerinnen aus

Immer mal wieder tauchen Forderungen nach einem generellen Kopftuchverbot für muslimische Mädchen an Schulen auf, in jüngster Zeit sogar vermehrt. Nicht nur Lehrervereinigungen, sondern auch Immigrantenverbände begründen diese Forderungen mit dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung sowie dem Schutz vor elterlichem Zwang. Nun hat sich das Deutsche Institut für Menschenrechte genauer mit dem Thema befasst und rät davon ab: "Pauschale Kopftuchverbote für Schülerinnen wären unverhältnismäßig und würden die religionsverfassungsrechtliche und menschenrechtliche Pflicht missachten, auch in der Schule religiöse Pluralität zu ermöglichen sowie religiöse Toleranz zu fördern", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung der Publikation "Die Religionsfreiheit von Kindern im schulischen Raum – Zur Diskussion über Kopftuchverbote für Schülerinnen".

Zwar seien Diskriminierung und elterlicher Zwang gewichtige kinderrechtliche Positionen, die man bei der Entscheidung über ein Kopftuchverbot berücksichtigen müsse, aber der Ausgangspunkt für die Bewertung eines Kopftuchverbots für Schülerinnen aus grund- und menschenrechtlicher Sicht ist die Religionsfreiheit von Kindern.

"Kinder genießen Religionsfreiheit und der Staat hat daher grundsätzlich zu respektieren, wenn ein Kind auch in der Schule die Gebote seiner Religion einhalten will. Keineswegs darf der Gesetzgeber unterstellen, dass alle muslimischen Mädchen ein Kopftuch nur deshalb tragen, weil sie dazu von ihren Eltern gezwungen würden", so Rudolf weiter.

Im Konfliktfall würden die Menschenrechte gebieten, alle geeigneten Mittel auszuschöpfen. So sollten Lehrkräfte erstmal mit Kindern und eventuell ihren Eltern sprechen oder pädagogische Mittel und Methoden nutzen, die Mädchen stärken und gleichzeitig religiöse Toleranz fördern. "Die Schule muss ein Ort der religiösen Toleranz sein. Dazu ist Deutschland auch durch die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet", mahnt Rudolf.

Nur in den Einzelfällen, in denen es belastbare Anhaltspunkte dafür gebe, dass ein Mädchen von seinem familiären Umfeld dazu gezwungen werde, ein Kopftuch zu tragen, könne ein Verbot in Betracht kommen. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass der Staat eine gesetzliche Grundlage für einen Eingriff im Einzelfall schafft, alle milderen zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft worden sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit streng eingehalten wird. "Verbote sind im Einzelfall nur als letztes Mittel denkbar", erklärt die Institutsdirektorin.

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Autorin / Autor: Redaktion / Pressemitteilung - Stand: 8. Mai 2019